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Versicherung bei Inanspruchname einer Pflegekraft – was ist zu beachten?

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Seniorin macht Gedchtnistraining mit AltenpflegerMit der Einführung der Pflegeversicherung hat sich die Zahl der Pflegefachkräfte erhöht, die in privaten Haushalten tätig werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten für die Pflegekraft mit den gesetzlich verankerten Leistungen ab. Diese sind abhängig von der Pflegestufe der zu betreuenden Person. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass damit nicht alle Kosten für eine Pflegekraft beglichen werden können. Gerade die Betreuung von pflegebedürftigen Senioren ist oft sehr zeitaufwendig und obendrein auch körperlich anstrengend. Da viele Tätigkeiten im Bereich der Pflege auch nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden können versteht es sich von selbst, dass diese einen entsprechenden Preis haben. Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung und deren Leistungen wird ein Teil dieser Kosten übernommen. Den restlichen Betrag muss der Auftraggeber selbst aufbringen.

Private Pflegezusatzversicherungen sollen Abhilfe schaffen

Wo immer gesetzliche Leistungen vorhanden sind und nicht den gesamten Bedarf abdecken, da kommen auch die Versicherungsgesellschaften auf den Plan und bieten ihrerseits entsprechende Zusatzleistungen an. Für die Versicherungsnehmer ist das eine Option, wie sie im Ernstfall die Kosten für den Pflegefall auffangen können. Alle weiteren anfallenden Kosten können im Rahmen einer Steuererklärung abgesetzt werden. Auf diese Weise erhält man vom Staat neben dem Pflegegeld aus der Pflegeversicherung noch einen weiteren Zuschuss. Doch hierbei darf eines nicht außer Acht gelassen werden. Steuerliche Vorteile erhält natürlich nur, wer die Pflegekraft legal bei sich beschäftigt. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegekraft aus der direkten Umgebung kommt oder ob es sich um eine polnische Pflegehilfe handelt. Diese werden sehr häufig aus Kostengründen in deutschen Haushalten eingesetzt, weil sie um einiges günstiger sind.

Alle Kosten genau betrachten

Damit eine legale Beschäftigung von Pflegepersonal gegeben ist, müssen diese unbedingt einen Lohn erhalten. Demzufolge ist es auch erforderlich, dass die Pflegehelfer ebenfalls entsprechend pflichtversichert werden. Eine Anmeldung bei den Sozialversicherungen ist damit eine Grundvoraussetzung. Auch Abgaben an das Finanzamt in Form von Lohnsteuer gehören zu den fälligen Kosten. Doch wie bereits erwähnt, lassen sich diese teilweise über die Steuererklärung wieder zurückholen. Für die häusliche Pflege kommen im Endeffekt zwei Arten der Versicherung in Frage. Auf der einen Seite stehen die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegezusatzversicherung. Auf der anderen Seite kommen Sozialversicherungen und eventuelle Haftpflichtversicherungen in Erscheinung, die als Kosten zwar anfallen, aber die man teilweise vom Staat wieder zurückbekommt. Als Fazit kann festgehalten werden, dass in einem Pflegefall die Kosten für die Pflegekräfte über die Versicherungen gedeckt werden und der Rest aus dem eigenen Budget kommt. Diesen Teil kann man jedoch beim Finanzamt geltend machen.

Weitere Informationen zum Thema Seniorenpflege finden Sie unter ostprofi.de.

Bild© Robert Kneschke – Fotolia.com

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