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Mindestlohn ab Januar 2015

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MindestlohnDer Mindestlohn kommt: Ab dem 01. Januar 2015 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf 8,50 brutto Stundenlohn. Arbeitnehmer, die bis dato weniger verdient haben, können davon ausgehen, dass ihr Lohn steigt. Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht Zahlen, nach denen etwa 3,7 Millionen Menschen vom Mindestlohn profitieren. Der neue Mindestlohn gilt bundesweit, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert der Zoll. Im Abstand von zwei Jahren überprüft eine sogenannte Mindestlohnkommission, der dann Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer angehören, ob der Mindestlohn anzupassen ist. Erstmals im Januar 2017 ist damit eine weitere Lohnerhöhung möglich.

In einigen Branchen gelten Übergangsfristen

Nicht überall ist der gesetzliche Mindestlohn sofort zu zahlen. Für manche Branchen, in denen das Lohnniveau aktuell deutlich unter 8,50 liegt, sind Übergangsfristen geplant. Zeitungszusteller bekommen ab Januar 2015 nur 75 Prozent des Mindestlohns, der 2016 auf 85 Prozent angehoben wird. Erst ab 2017 bekommen auch die Zeitungszusteller die 8,50 Euro. Auch für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gelten Ausnahmeregeln. Erntehelfer dürfen in Zukunft statt bisher 50 Tage nun 70 Tage sozialabgabenfrei beschäftigt werden. Diese Regelung gilt vorerst für vier Jahre.

Wer in einem Unternehmen laut Vertrag als Praktikant angestellt ist, aber in der Realität wie eine normale Arbeitskraft arbeitet, hat ab Januar Anspruch auf den Mindestlohn. Im neuen Gesetz ist der Begriff Praktikant definiert. Demnach sind Praktikanten nur mit Tätigkeiten zu beschäftigen, die ihre praktischen Kenntnisse erweitern und dem Erwerb von beruflicher Praxis dienen. Hat der Praktikant einen Beruf und ist älter als 18 Jahre, steht im zukünftig ein Mindestlohn zu. Ausgenommen sind Praktika während der Ausbildung oder des Studiums.

Der Mindestlohn wird kein Jobkiller

Die Bundesagentur für Arbeit rechnet nicht damit, dass der Mindestlohn den Arbeitsmarkt schwächen könnte. Im Gegenteil, es ist gut möglich, dass offene Stellen schneller besetzt werden.
Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass 2015 für den Arbeitsmarkt ein gutes Jahr wird. Es ist mit weiter steigenden Beschäftigungszahlen und rückläufiger Arbeitslosigkeit zu rechnen.

Nach Experteneinschätzungen kann der Mindestlohn dazu führen, dass sich Stellen schneller besetzen lassen, wenn die Entlohnung attraktiver ist. Für einige Unternehmen, insbesondere im Osten Deutschlands, wird es schwer sein, höhere Preise am Markt durchzusetzen, um die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten zumindest teilweise aufzufangen.

Arbeitnehmer haben kaum mehr im Portemonnaie

Schon jetzt kursieren Zahlen in der Öffentlichkeit, wie viel Geld die Sozialkassen durch den Mindestlohn voraussichtlich einsparen. Sieben Milliarden Euro könnten pro Jahr zusammenkommen. Für viele Arbeitnehmer bringt der gesetzliche Mindestlohn nicht wirklich mehr Geld in die Haushaltskasse. Oft sind Geringverdiener sogenannte Aufstocker, die zu ihrem Lohn ergänzend Hartz IV Leistungen beziehen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Auch Transferleistungen wie Kindergeldzuschlag und Wohngeld fallen dann weg, sodass unterm Strich kaum mehr Geld in der Haushaltskasse sein wird. Hinzukommt, dass Arbeitnehmer höhere Steuern und Sozialbeiträge abführen müssen.
Trotzdem ist der Mindestlohn insgesamt eine gute Sache. Menschen, die in Vollzeit beschäftigt sind, sollten so viel Geld verdienen, dass sie davon allein ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Aber der große Profiteur des neuen Gesetzes ist am Ende Vater Staat.

Bild@© ferkelraggae – Fotolia.com

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