Der Debatte um Steuersenkungen zum Trotz verzeichnet die Grunderwerbsteuer sowohl in 2014 und auch in 2015 erneute Anstiege. Die für die Länder sehr lukrative Einkommensquelle steigt seit 2009 kontinuierlich im Aufkommen und wird auch absolut immer weiter angehoben. Die derzeitigen Spitzensteuersätze von 6,5 % und 6,0 % sind bereits in 5 Bundesländern Realität – bleibt abzuwarten, wann die restlichen Länder nachziehen. Für 2015 hatten Nordrhein-Westfalen und das Saarland bereits vor einiger Zeit Erhöhungen angekündigt – auf den neuen Spitzensatz von 6,5 %! Schleswig-Holstein verlangt diesen Steuersatz bereits seit 2014. Berlin und Hessen fordern derzeit 6,0 % Steuern auf den Kaufpreis einer Immobilie. Seit 1997 betrug der Grunderwerbsteuersatz in allen Ländern einheitlich 3,5 % – seit dem 1.9.2006 jedoch dürfen die Länder selbst den Steuersatz festlegen. Seitdem ist dieser (außer in Bayern und Sachsen) immer weiter gestiegen.
Steueraufkommen steigt ebenfalls weiter
Durch diese Erhöhungen und die hohe Transaktionszahl der letzten Monate wurden Rekordwerte beim Steueraufkommen für die Grunderwerbsteuer in 2013 und 2014 erzielt. Nach aktuellen Schätzungen wird das Steueraufkommen für 2014 wohl um die 9,2 Milliarden Euro (bundesweit) liegen. In 2013 betrug das Aufkommen bereits nie dagewesene 8,4 Milliarden Euro. Ein bleibend hohes Niveau wird auch für 2015 von vielen Fachleuten erwartet. Lediglich Bayern und Sachsen fordern mit „nur“ 3,5 % die geringste Zeche von Immobilienerwerbern. Hamburg liegt mit 4,5 % ebenfalls noch weit hinten, während die übrigen (hier noch nicht erwähnten) Bundesländer Käufer mit 5,0 % Grunderwerbsteuer belasten. Damit steht fest, dass gerade die Grunderwerbsteuer eine sehr attraktive und scheinbar kontinuierlich steigende Einnahmequelle für die Landeshaushalte darstellt. Mittlerweile machen die Einnahmen außer der Grunderwerbsteuer ca. 1,4 % des gesamten Steueraufkommens in Deutschland aus – für die Länder bedeutet sie einen Anteil von ca. 3,8 %.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einer Immobilie fällig – der Käufer muss hierbei einen (je nach Bundesland unterschiedlichen) festen, aktuellen Prozentsatz vom Kaufpreis als Steuer an die jeweils zuständige Finanzbehörde entrichten. Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Nebenkosten eines Immobilienerwerbs und wird deshalb in den meisten Fällen nicht in der Darlehenssumme bei einer Immobilienfinanzierung berücksichtigt. Die Steuer belastet somit direkt das Eigenkapital des Käufers, der damit bei einem Kreditinstitut weniger Eigenkapital nachweisen kann, als eigentlich vorhanden. Viele Fachleute sprechen gerade wegen der zuletzt gesehenen Erhöhungen dieser Steuer von einer systematischen Verteuerung für die Bildung privaten oder gewerblichen Immobilieneigentums. Da Immobilieneigentum auch als Altersvorsorge angesehen wird, beschneidet der Staat somit auch die Vorsorgebemühungen seiner Bürger.
Grunderwerbsteuer unbedingt bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen
Wer beabsichtigt, eine Immobilie – egal ob neu erbaut oder schon länger bestehend – zu erwerben, sollte prinzipiell eine sehr detaillierte und realistische Finanzierungsplanung aufstellen. Zu den größten Positionen bei den Nebenkosten gehören dabei in jedem Fall die Kosten für die anfallende Grunderwerbsteuer. Es ist zudem zu erwarten, dass in den Bundesländern, die noch nicht bei einem Satz von 6 % oder 6,5 % angekommen sind, ebenfalls bald Erhöhungen folgen werden. Eine Entscheidung sollte also nicht unnötig hinausgezögert werden, um wenigstens bei der Steuerbelastung nicht noch schlechter dazustehen. Da die Steuerbelastung in der Regel nicht über ein Kreditinstitut im Rahmen der Objektbeleihung mitfinanziert werden kann, sollte der Interessent über ein entsprechend hohes Eigenkapital verfügen.
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