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Grunderwerbsteuer betrug vielerorts 5%: Andreas Schrobback über Pläne zur Erhöhung

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Andreas Schrobback
Andreas Schrobback

(Berlin, 04.07.2013) Die Grunderwerbsteuer gehört neben dem Kaufpreis einer Immobilien zu den Kosten, die der Erwerber beim Kauf einkalkulieren muss. Die Höhe dieser Kostenposition wird von jedem Bundesland selbst bestimmt und liegt in Deutschland zwischen 3,5% und 5,5%. Aktuell hat das Saarland mit 5,5% den höchsten Steuersatz, wohingegen er in den meisten anderen Bundesländern 5% beträgt. In Rheinland-Pfalz will die Landesregierung die Grunderwerbsteuer zum Januar 2014 auf 6,5% anheben und dadurch die Einnahmensituation der Kommune verbessern.

Die Politik sieht diesen Schritt angesichts des niedrigen Zinsniveaus als vertretbar an, da eine Immobilie derzeit besonders günstig finanziert werden kann. Dadurch würden sich die Mehrkosten durch eine Erhöhung des Steuersatzes mit geringeren Finanzierungskosten ausgleichen. Die Entscheidung für eine Steuererhöhung dürfte jedoch nicht bei jedem auf Verständnis treffen. Bereits zu Beginn des Jahres 2012 hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein eine Erhöhung von 3,5% auf 5% durchgesetzt. Die nochmalige Erhöhung entspräche nahezu einer Verdopplung der Kosten für die Grunderwerbsteuer innerhalb von gerade einmal zwei Jahren.

Erhöhung könnte künftig noch mehr Käufer bundesweit betreffen

Eine Anhebung der Grunderwerbsteuer dürfte bald auch für andere Bundesländer zu erwarten sein. In Bayern und Sachen beträgt der Steuersatz lediglich 3,5%. Steigt der durchschnittliche Satz für die Grunderwerbsteuer bundesweit, erhöht sich für sie auch die Belastung durch den Länderfinanzausgleich. Bei Interesse an einer Kaufimmobilie kann es daher sinnvoll sein, sich noch vor der Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu entscheiden und damit hohe Mehrkosten einzusparen. Ein gestiegenes Transaktionsvolumen war bereits in Hessen im letzten Jahr zu beobachten, als eine Anhebung der Grunderwerbsteuer auf 5% angekündigt wurde.

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