Start Aktuelles Geplantes Verbot von Leerverkäufen könnte scheitern

Geplantes Verbot von Leerverkäufen könnte scheitern

1.186 views
0

leerverkaeufe(Berlin, 18.11.2013) Leerverkäufe zählen zu den umstrittenen Geldanlagen, die von vielen Experten als Ursache der Euro-Krise angesehen werden. Ein Verbot sollte diese hochspekulativen Geschäfte stoppen, jedoch könnte das Verbot vom Europäischen Gerichtshof gestoppt werden.

Die EU-Börsenaufsicht hatte sich für ein Verbot der umstrittenen Leerverkäufe innerhalb der EU eingesetzt. Leerverkäufe sind hochspekulative Börsengeschäfte, welche laut Experten Kursturbulenzen verursachen können und ebenso als eine mögliche Ursache der letzten Euro-Krise gelten. Genau genommen handelt es sich bei Leerverkäufen um eine Wette auf sinkende Kurse, wobei sich Spekulanten die verkauften Wertpapiere oftmals zunächst nur leihen. Sollte die Kurse tatsächlich sinken, dann werden die Papiere gekauft und anschließend zurückgegeben. Die Kurs- bzw. Preisdifferenz ist dann der Gewinn für den Spekulanten. Geschäfte dieser Art können dafür sorgen, dass das Handelsvolumen steigt und zugleich die Preisschwankungen an den Märkten zunehmen. Deshalb wurden Leerverkäufe in einigen Staaten bereits verboten. Dabei handelte es sich jedoch zunächst um nationale Regelungen. Die EU-Börsenaufsicht ESMA wollte hingegen eine einheitliche Regelung durchsetzen. Zunächst wurden deshalb in Europa einige der hochspekulativen Leergeschäfte verboten. Jedoch wird jetzt wieder infrage gestellt, ob dieses Verbot überhaupt Bestand haben kann.

Einstimmer Beschluss der Mitgliedsländer fehlt

Die Pläne der EU-Börsenaufsicht ESMA drohen nun zu scheitern, denn die EU-Rechtsgrundlage, auf der die Pläne der ESMA gestützt werden, gelten als unzureichend. Somit wird derzeit davon ausgegangen, dass die Mitgliedsländer dem Beschluss hätten einstimmig zustimmen müssen. Jedoch war das nicht der Fall. Die Lage stellt sich vielmehr gegenteilig dar, denn Großbritannien hatte bereits im Jahre 2012 gegen den Beschluss geklagt. Somit bleibt abzuwarten, wie sich der Europäische Gerichtshof entscheiden wird und ob zukünftig hochspekulative Leerverkäufe in der EU möglich sein werden.

Foto © peshkova – Fotolia.com

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here