(Berlin, 06.02.2013) Die Pläne zur Vorgabe der Liquidity Coverage Ratio (Liquiditätsdeckungskennziffer; LCR), welche nach letzter Regulierungsvorschrift des Basler Regulierungsausschusses zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden sollten, wurden nun nach fast 2-jährigem Gegensteuern aus der Bankenbranche zurückgefahren. Zudem wird die Einführung auf 2019 verschoben. Der Basler Ausschuss setzt sich aus Zentralbankmitgliedern und anderen bankaffinen Regulierungsteilnehmern zusammen und hatte zuvor ein unter der Bezeichnung „Basel-III“ bekannt gewordenes Regulierungspapier erarbeitet. Dieses sollte die Banken zu einer neuen Eigenkapitalpolitik verpflichten, damit bei möglichen neuen Finanzkrisen ein Überleben ohne die kritische Verknappung von Liquidität möglich wird.
Die Banken selbst bezeichneten diese Pläne als „nicht ausführbar“ und kritisierten die damit zusammenhängenden finanziellen Risiken. Nach Ausführungen eines Verantwortlichen, Mervyn King von der Bank of England, könne prinzipiell jedoch nicht von einer Verwässerung der Vorschriften die Rede sein, da die Erheblichkeit vom jeweiligen Standpunkt des Betrachters abhänge. Der Chef des Basler Ausschusses, Stefan Ingves (von der Schwedischen Zentralbank) kommentierte die LCR trotz der Änderungen als richtungsweisend für die Unterstützung der weltweiten Finanzstabilität.
Die Änderungen beinhalten in der Hauptsache erweiterte Einbringungsmöglichkeiten für sog. „hochliquide Anlagen“ – zuvor waren hier fast ausschließlich Einlagen der Zentralbanken und Staatsanleihen berücksichtigt worden, nun können bis zu 15 % des Gesamtwertes durch weitere Anlagen gedeckt werden. Nach Bankenmeinung ermöglicht dies einen höheren Spielraum z. B. für die Kreditvergabe im täglichen Geschäft. Weiterhin wurden Krisenannahmen, in denen Szenarien über Dauer und Einlagenabzug als Vorbereitungsgrundlage formuliert wurden, entschärft – somit ändert sich die notwendige Reserve an liquiden Mitteln, welche Banken vorhalten müssen, in erheblichem Maße.
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