Eine aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums vom März 2015 zeigt die Auswirkungen der Belastungen durch die derzeitigen Steuer- und Sozialabgabenregelungen. Bei einer Gehaltserhöhung von 100 Euro bei einem ursprünglichen Gehalt von 2.000, 3.500 und 5.500 Euro werden die jeweils fälligen Abgaben dargestellt und verglichen. Der Arbeitnehmer muss – je höher das Grundgehalt wird – progressiv immer mehr Abgaben abführen, was die erhaltene Gehaltserhöhung stark aufzehrt. Die Beispielberechnungen basieren dabei auf einem ledigen Kinderlosen in den alten Bundesländern ohne Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde. Damit klar wird, welche neuen (höheren) Abgaben auf den Arbeitnehmer zukommen, muss die Statistik sehr genau betrachtet werden.
Vergleich nur beispielhaft
Bei einem vorherigen Bruttogehalt von 2.000 Euro beträgt die Netto-Gehaltserhöhung noch 55,34 Euro in der veröffentlichten Statistik – bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro bleiben von der Gehaltserhöhung nur noch 49,09 Euro und bei einem Grundgehalt von 5.500 Euro sogar nur noch 47,30 Euro. Das alles berücksichtigt ja noch keine Kirchensteuerabzüge oder Unterschiede in den Lohnsteuerklassen. Zudem sind die Bruttogehälter meist nicht so runde Zahlen wie hier angenommen – je nach Einstufung in der Lohnsteuertabelle können also schon bei geringen Unterschieden beim Gesamtbruttogehalt durchaus prägnante Unterschiede beim Nettogehalt auftreten. Sofern die Gehaltserhöhung also das Resultat einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist, sollte vorher geprüft werden, bei welcher Summe lohnsteuergünstige Einstufungen auftreten. Ist die Gehaltserhöhung hingegen das Resultat z. B. einer gewerkschaftlich erreichten Tariflohnerhöhung ist, kann durch einen evtl. Teillohnverzicht eine steuerrelevant günstigere Einstufung erzielt werden.
Belastung wird hauptsächlich durch Lohnsteuer und Soli generiert
Schaut man sich die einbezogenen Komponenten für die Belastungen an, so fällt auf, dass insbesondere die Belastungen durch die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag für die progressiv ansteigende Abgabenlast verantwortlich sind. Während die Brutto-Gehaltserhöhung von 100 Euro bei 2.000 Euro Grundgehalt 22,92 Euro Lohnsteuer und 1,26 Euro Solidaritätszuschlag bedingen, sehen diese Zahlen für 3.500 Euro Grundgehalt (28,84 Lohnsteuer und 1,59 Euro Solidaritätszuschlag) und für 5.500 Euro Grundgehalt mit 39,67 Euro Lohnsteuer und 2,18 Euro Solidaritätszuschlag schon ganz anders aus. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung wird bei einem Grundgehalt von 5.500 Euro keine Angabe mehr gemacht, da hier der entsprechende Arbeitnehmer wahrscheinlich privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Die Belastung ändert sich zwar dadurch nicht, aber natürlich hat der Arbeitnehmer hier trotzdem Ausgaben. Die Belastungen aus Renten- und Arbeitslosenversicherung verändern sich durch die 100 Euro Gehaltserhöhung nicht.
Belastung von Lohn- und Gehaltsbeziehern in Deutschland im Vergleich moderat
Obwohl hierzulande oftmals über die hohe Abgabenbelastung gejammert wird, steht Deutschland im europäischen Vergleich gar nicht so schlecht da. Mit einer durchschnittlichen Abgabenquote von 38,8 % liegt Deutschland sogar unter dem Durchschnitt in der Europäischen Union (39,1 %). Viel besser als hier sieht es nur in sehr wenigen Ländern aus, darunter beispielsweise die Schweiz mit einer Abgabenquote von nur 29,3 %. Dafür sind z. B. die Lebensmittelpreise im Schnitt viel höher. Auch wenn – gerade bei höheren Grundgehältern – kaum noch die Hälfte der Gehaltserhöhung netto in der Tasche verbleibt, so sind die Abgaben aus fälliger Lohnsteuer und Soli für einen so sozialen Staat vertretbar, zumal jeder am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich eventuell aufgetretene, individuelle Belastungen geltend machen kann. Wer weniger Abgaben haben möchte, muss sich letztlich auch darum Gedanken machen, wie sozialer Ausbau, Infrastruktur, Bildung, Kultur und Verteidigung finanziert werden sollen. Als Haupteinnahmequelle des Staates bildet die Lohnsteuer die Grundlage für die Funktion unseres demokratischen Systems – und natürlich werden auch die Zinsverbindlichkeiten oder Sozialleistungen hiervon finanziert.
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