Die aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums zur Länder-Solidarität 2014 zeigen erstmals ein Gebervolumen von über 9 Milliarden Euro – ein bisher nie dagewesener Rekord. Die Zahler und Empfänger im Länderfinanzausgleich könnten ungleicher nicht sein: Während Bayern als Spitzenreiter bei den Geberländern mit 4,853 Milliarden Euro weit vor Baden-Württemberg mit 2,382 Milliarden, Hessen mit 1,762 Milliarden und Hamburg mit 53 Millionen Euro liegt, rangiert bei den Nehmerländern Berlin mit einem Empfangsvolumen von 3,476 Milliarden Euro ganz vorn. Auf den Plätzen dahinter befinden sich Sachsen mit 1,041 Milliarden, Nordrhein-Westfalen mit 913 Millionen und Bremen mit 605 Millionen Euro. Am Ende der Nehmerkandidaten liegt das Saarland mit bescheidenen 146 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen von genau 9,05 Milliarden Euro liegt damit erstmals überhaupt über der 9-Milliarden-Marke und damit 600 Millionen Euro höher als noch in 2013.
Hamburg wechselt das Lager und befindet sich wieder im Kreis der Geberländer
Hamburg wechselt in 2014 das Lager und steuert 53 Millionen Euro zum Länderfinanzausgleich bei – in 2013 standen dem Stadtstaat noch rund 87 Millionen Euro zu. Seit 1994 gehörte Hamburg davor allerdings immer zu den Geberländern, was sich nun in 2014 auch wieder so darstellt. Die Finanzbehörde sieht darin keine besondere Wandlung: Seit 2009 stünde Hamburg immer wieder an der Schwelle zwischen Geber- und Nehmerland. Die Länder mit den höchsten Zuwendungen sind zwar Berlin, Bremen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, doch bezieht man die Zuwendungshöhe auf die Zahl der Einwohner, so stellen die fünf ostdeutschen Länder die stärksten Nehmerländer in ganz Deutschland dar. Das Verhältnis von 2014 nur 4 Geberländern zu 12 Nehmerländern ist jedoch bedenklich und lässt die Frage aufkommen, wie die Verteilung in Zukunft gerechter vorgenommen werden kann. Gerade die stärksten Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen werden nach derzeitiger Praxis eher dafür bestraft, gesunde Länderhaushalte zu erwirtschaften.
Was regelt der Länderfinanzausgleich?
Der Länderfinanzausgleich soll eine einheitliche Verteilung der staatlichen Einnahmen im Bundesgebiet (also im Verhältnis der Ländern bzw. Gemeinden untereinander) sicherstellen. Eine Regelung dazu wurde im Grundgesetz verankert (Art. 107) – damit sollen die Lebensverhältnisse im ganzen Land vereinheitlicht werden. Allerdings führen insbesondere die teils sehr hohen Ausgleichszahlungen einzelner Bundesländer immer wieder zu Streitigkeiten – so haben Bayern und Hessen sogar vor dem Bundesverfassungsgericht Klagen eingereicht. Dabei geht es konkret um die Regelung der Stadtstaaten im Verhältnis zu den anderen Bundesländern. Die Entscheidung steht noch aus, allerdings müssen sich die Verantwortlichen künftig so oder so auf eine andere Verteilpraxis einigen.
Bis 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden
Aktuell finden in Politik und Wirtschaft ausgiebige Beratungen über eine mögliche Neuregelung des Länderfinanzausgleiches statt. Eine Neuordnung muss aufgrund des auslaufenden Solidarpakts II für Aufbauhilfen in Ostdeutschland in 2019 angestrebt werden. Da einige Zahlungen des Solidarpakts im Rahmen des Länderfinanzausgleichs vollzogen werden, ist die derzeitige Praxis nicht mehr lange tragfähig und muss spätestens ab 2019 umgestellt werden. Die Kernfrage bleibt jedoch, was aus dem Solidaritätszuschlag werden soll. Kritiker bemängeln zudem auch immer wieder, dass aufgrund der zu erwartenden Ausgleichszahlungen die Bemühungen um einen ausgeglichenen Länderhaushalt in den Nehmerländern torpediert werden.
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